Die Investmentsteuerreform 2018 – ein Systemwechsel ohne zusätzliche Belastungen

Im Jahr 2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt. Seitdem hat der Gesetzgeber hinsichtlich der Besteuerung von Kapitalanlagen keine nennenswerten  Änderungen vorgenommen. Zum Januar 2018 findet nun allerdings bei Investmentfonds ein Systemwechsel statt. Hier wird das Besteuerungsprinzip grundlegend geändert. Da Asset Concepts im Rahmen der Vermögensverwaltung schwerpunktmäßig Investmentfonds in Form von ETFs (Exchange Traded Funds) einsetzt, möchten wir unsere Anleger vorab über die Auswirkungen der anstehenden Investmentsteuerreform informieren.

Die gute Nachricht vorneweg: Für die meisten Privatanleger wird sich durch die Reform unter dem Strich nicht viel ändern. Trotz eines Systemwechsels wird die Steuerbelastung in der Summe nicht ansteigen. Teilweise ergeben sich sogar gewisse Entlastungen. Das ist beispielsweise bei Aktienfonds der Fall, welche in nahezu allen unseren Kundendepots enthalten sind.

Vorrangiges Ziel des neuen Gesetzes ist die Gleichbehandlung in- und ausländischer Investmentfonds. Bislang wurden ausländische Aktienfonds z.B. hinsichtlich deutscher Dividendenerträge steuerlich benachteiligt. Das verträgt sich aber nicht mit dem Europarecht und musste geändert werden. Gleichzeitig wollte der Gesetzgeber ein Steuersystem schaffen, das einfacher und verständlicher sein soll. Wo liegen nun die Unterschiede zwischen der alten und der neuen Besteuerungssystematik?

Bislang werden Fondsanleger im Grundsatz wie Direktanleger behandelt: Nur der Anleger wird besteuert, nicht aber der Fonds. Das wird sich in Zukunft ändern. In Deutschland aufgelegte Fonds müssen künftig Steuern in Höhe von 15 Prozent auf deutsche Dividenden, deutsche Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien zahlen. Damit stellt der Gesetzgeber ihre steuerliche Belastung grundsätzlich mit der von ausländischen Fonds und deren Einkünften aus Deutschland gleich.

In der Summe sollen allerdings Steuererhöhungen vermieden werden. Daher gibt es künftig auf Anlegerebene als Ausgleich für die Vorabbesteuerung auf Fondsebene Teilfreistellungen. Dies bedeutet zunächst einmal, dass ein gewisser Prozentsatz der Fondsausschüttungen auf Anlegerebene steuerfrei bleibt und zwar

  • 15% bei Mischfonds
  • 30% bei Aktienfonds
  • 60% bei Immobilienfonds
  • 80% bei Immobilienfonds mit überwiegend ausländischen Immobilien

Diese Teilfreistellungen gelten aber auch für Veräußerungsgewinne. Da sich in praktisch allen unseren Kundendepots ein nennenswerter Anteil an Aktienfonds befindet, wird sich an dieser Stelle zukünftig eine gewisse  steuerliche Entlastung ergeben. Denn in Zukunft sind dann 30% der Wertsteigerungen steuerfrei.

Im Zuge der Reform werden auch steuerliche Kennzahlen wie Zwischengewinn sowie Aktien- und Immobiliengewinn abgeschafft. Sämtliche Ausschüttungen werden dann einheitlich als Investmenterträge ausgewiesen und die heutige Differenzierung nach den unterschiedlichen Ertragsarten wie Zinsen, Mieten, Dividenden entfällt. Im Ergebnis kann man hier von einer spürbaren Vereinfachung sprechen.

Neben der beschriebenen Änderung der Steuersystematik gibt es eine zweite - für manche Privatpersonen bedeutende - steuerliche Änderung. Der steuerliche Bestandsschutz für Wertsteigerungen von Fondsanteilen, welche vor 2009 erworben wurden, fällt ab dem Jahr 2018 weg. Die Folgen des Wegfalls werden zwar durch einen Freibetrag von 100.000 Euro pro Anleger (Ehepaare mit Oder-Depots 200.000 Euro) abgemildert. Trotzdem ergibt sich je nach Anlagevolumen und Anlagehorizont ein spürbarer Nachteil gegenüber der bestehenden Rechtslage und vergleichbaren bestandsgeschützten Direktanlagen. Von dieser Thematik ist unsere Vermögensverwaltung allerdings nicht betroffen. Da wir diese Dienstleistung erst seit Jahr 2010 anbieten, handelt es sich bei den von uns erworbenen Fondsanteilen nicht um steuerliche Altbestände.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass das Besteuerungssystem von Fonds ab 2018 deutlich vereinfacht wird und sich die Steuerbelastung für die Gesamtheit der Anleger kaum ändert.