Nachhaltigkeitsfokus
Auf einer UN-Konferenz in Rio de Janeiro im Jahr 2012 beschlossen die UN-Mitgliedsstaaten eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um einen Katalog von Zielen zu entwerfen, die eine nachhaltige Entwicklung der Welt auf ökonomischer, sozialer und ökologischer Ebene sicherstellen sollen.
Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission im Jahr 2016 eine High Level Expert Group eingesetzt, die auch für die Finanzbranche einen Pflichtenkatalog erarbeitet, der zur Erreichung der SDG-Ziele unter der Überschrift „Sustainable Finance“ beiträgt. Auf Basis dieses Pflichtenkatalogs hat die EU-Kommission am 8. März 2018 einen Aktionsplan beschlossen, der u.a. sicherstellen soll, dass Umwelt (Environment), Soziales (Social) und gute Unternehmensführung (Governance), kurz ESG, in den Mittelpunkt des Finanzsystems gestellt werden.
Die Finanzbranche hat auf diese Entwicklung bereits frühzeitig reagiert und bietet u.a. ein immer größer werdendes Angebot an sogenannten „nachhaltigen“ ESG-Investmentfonds an.
Auch wir messen der „Nachhaltigkeit“ im Sinne der Vermeidung nachteiliger Folgen für die Umwelt, des Eintretens für Sozial- und Arbeitnehmerbelange, der Achtung der Menschenwürde und der Bekämpfung von Korruption und Bestechung (sog. Nachhaltigkeitsfaktoren) einen hohen Stellenwert bei. Der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken ist entsprechend Bestandteil unserer unternehmensinternen Organisationsrichtlinien. Die Beachtung dieser Richtlinien ist wiederum maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter.
Auch in der Beziehung zu unseren Kunden haben wir grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern. Die Details zum Umgang mit Nachhaltigkeit in unserer Vermögensverwaltung sind hier abrufbar.