MiFID II ante portas
Die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, in Kurzform Finanzmarktrichtlinie oder MiFID (gemäß der englischen Übersetzung „Markets in Financial Instruments Directive“) ist der harmonisierte Rechtsrahmen für den Handel mit Finanzinstrumenten in Europa. Sie wurde in Deutschland im November 2007 in nationales Recht umgesetzt. Vor dem Hintergrund neuer Technologien in der Marktinfrastruktur und dem gesteigerten Bedürfnis nach einem umfassenden Anlegerschutz als Folge der Finanzkrise hat die EU-Kommission Ende 2010 eine Konsultation zur Reform der MiFID gestartet. Anfang 2014 einigten sich Vertreter des EU-Parlaments, des Rates und der EU-Kommission auf eine umfassende Überarbeitung der Richtlinie. Diese überarbeitete Richtlinie, kurz MiFID II, wird in Deutschland mit dem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz in nationales Recht umgesetzt und am 3.1.2018 in Kraft treten.
Zur Sicherstellung eines umfassenden Anlegerschutzes zielt MiFID II vor allem darauf ab, die Transparenz für den Anleger an den Finanzmärkten deutlich zu erhöhen und zwar sowohl hinsichtlich der angebotenen Finanzdienstleistungen, wie Anlageberatung, Anlagevermittlung und Finanzportfolio- bzw. Vermögensverwaltung als auch hinsichtlich der angebotenen Finanzprodukte (Fonds, Zertifikate etc.). Anlageberater und Vermittler von Finanzprodukten müssen künftig beispielsweise EU-weit offenlegen, ob sie unabhängig beraten oder auf Provisionsbasis tätig sind. Wenn sie mit der Bezeichnung „unabhängig“ werben, müssen sie zukünftig auf Vertriebsprovisionen verzichten. Zudem enthält die MiFID II Vorschriften zur Bestimmung der geeigneten Zielgruppe (Zielmarkt) von Finanzprodukten. Schließlich müssen auch die Kosten von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten dem Anleger detailliert offengelegt werden.
Für Vermögensverwalter bringt MiFID II vor allem zwei weitreichende Anforderungen mit sich. Zum einen das grundsätzliche Verbot, Zuwendungen anzunehmen, wie z.B. Provisionen von Dritten, deren Finanzprodukte für Kundendepots erworben wurden. Und zum anderen die Pflicht, den Vermögensverwaltungskunden regelmäßig, d.h. i.d.R. vierteljährlich, und in detaillierter Form über die Art und Weise der Vermögensverwaltung zu informieren. Diese regelmäßige Information muss u.a. folgende Angaben beinhalten:
- Stellungnahme zur Anlagepolitik des Berichtszeitraums vor dem Hintergrund der Anlageziele des Vermögensverwaltungskunden
- Zusammensetzung und Bewertung des Portfolios mit Einzelangaben zu jedem gehaltenen Finanzinstrument und zum Bestand des Depotkontos
- Wertentwicklung des Portfolios während des Berichtszeitraums, auch im Vergleich zu einer Benchmark
- Gesamtbetrag der vereinnahmten Dividenden-, Zins- und sonstigen Zahlungen
- Gesamtbetrag der angefallenen administrativen und transaktionsbezogenen Gebühren und Entgelte für Vermögensverwalter, Depotbank und Dritte (Börse, Produktanbieter, Steuern)
- In Bezug auf Neukunden ist der Vermögensverwalter durch MiFID II zukünftig zudem verpflichtet, diesen rechtzeitig von Erbringen der Dienstleistung (ex ante) über die voraussichtlichen Gesamtkosten der Vermögensverwaltung zu informieren.
Wie Sie wissen, haben wir uns in den mit Ihnen abgeschlossenen Vermögensverwaltungsverträgen verpflichtet, Zuwendungen von Dritten nicht anzunehmen, sondern in vollem Umfang an Sie weiterzuleiten. Insofern wird die erstgenannte Anforderung von uns bereits erfüllt. Bei der Umsetzung der zweiten Anforderung gibt es bei uns bzw. der V-Bank dagegen noch Kleinigkeiten anzupassen. Zwar erhalten Sie von der V-Bank bereits derzeit ein umfangreiches vierteljährliches Reporting, das die meisten der zukünftig erforderlichen, oben genannten Punkte bereits enthält, und zusätzlich von uns ein ergänzendes monatliches Reporting mit weiteren Informationen. Wir haben allerdings festgestellt, dass darin einzelne, von MiFID II geforderte Angaben noch fehlen. Wir prüfen derzeit, wie wir die fehlenden Angaben in unser Berichtswesen integrieren können, so dass dieses ab 2018 alle erforderlichen Informationen in verständlicher Form beinhaltet.