KzV-Feb 2020- Jahresauftakt

Nach der sehr erfreulichen Wertentwicklung des globalen Aktienmarktes im Jahr 2019, ist der Auftakt in das Jahr 2020 etwas holprig verlaufen. Nach anfänglichen Kursgewinnen ließen die Aktienmärkte zum Monatsende deutlich Federn. Hauptgründe hierfür sind der Ausbruch des Coronoa-Virus in China sowie die Sorge um dessen Ausbreitung und die möglichen negativen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. Darunter litten insbesondere die Aktienmärkte in Asien und den Schwellenländern, aber auch Indizes mit einer starken Gewichtung exportabhängiger Firmen, wie beispielsweise der Deutsche Aktienindex DAX.

Aktienmärkte im Vergleich

Wie stark die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus tatsächlich sein werden, lässt sich derzeit nur vermuten. Entscheidend wird sein, inwiefern die ab dem 23. Januar ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus in den kommenden Tagen Wirkung zeigen. Derzeit ist davon auszugehen, dass die tägliche Anzahl an Neuinfektionen in den ersten Februarwochen einen Höhepunkt erreichen und danach sinken wird. In diesem Szenario dürften sich die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf das erste Quartal 2020 beschränken, und könnten bereits teilweise im zweiten Quartal aufgeholt werden. Eine zweite Welle an Infektionen kann jedoch derzeit nicht ausgeschlossen werden, was vermutlich zu neuerlichen negativen Entwicklungen an den Aktienmärkten führen würde.

Durch die unverändert hohe Aktienquote in unseren Kundenportfolios spiegelt sich die durchwachsene Aktienmarktentwicklung auch in der Januar-Performance unserer Kundendepots wider. Allerdings konnte der negative Einfluss auf die Performance begrenzt werden.

Dies ist zum einen auf die internationale und breit diversifizierte Ausrichtung unserer Kundendepots zurückzuführen. Hinzu kommt, dass im abgelaufenen Januar von der V-Bank die in 2019 „zu viel gezahlten“ Kapitalertragsteuern für (im Grunde nicht steuerpflichtige) Kapitalrückzahlungen der „Offenen Immobilienfonds in Abwicklung“ zurückerstattet wurden. Wir hatten auf dieses „Problem“ infolge der im Jahr 2018 in Kraft getretenen Investmentsteuerreform bereits in mehreren Kommentaren zur Vermögensanlage hingewiesen, zuletzt im KzV August 2018. Darüber hinaus hatten wir in den Monatsberichten für unsere Kunden im abgelaufenen Jahr 2019, jeweils auf der Seite 2, in der Tabelle zur Berichterstattung zu den Immobilienfonds als wesentliche Information eine zusätzliche Spalte eingefügt mit einem Schätzbetrag für die zu erwartende „voraussichtliche Steuererstattung“.

Wenn unsere Kunden jetzt im neuen Monatsbericht per 31.01.2020 diese Spalte mit den Werten aus dem Monatsbericht per 31.12.2019 vergleichen, werden sie sehen, dass diese Werte bei den meisten Immobilienfonds in Abwicklung auf Null gesunken sind, weil eine entsprechende Steuererstattung im Januar erfolgt ist. Wir haben die Höhe dieser Erstattungen für alle unsere Kundendepots geprüft und dabei festgestellt, dass unsere unverbindlichen Hochrechnungen recht gut waren. Wenn in der Spalte der voraussichtlichen Steuererstattungen per 31.01.2020 noch positive Werte stehen, dann betrifft dies Fälle, in denen bereits wieder im Januar 2020 für Kapitalrückzahlungen der Immobilienfonds erneut „zu viel“ Kapitalertragsteuern von der V-Bank abgeführt wurden. Diese werden dann unseren Kunden voraussichtlich Anfang 2021 erstattet.

Die Steuererstattungen für Kapitalrückzahlungen der Immobilienfonds in 2019, die im Januar 2020 den Depotkonten zugeflossen sind, finden unsere Kunden im Detail online bei der V-Bank in den Kundendokumenten mit der Überschrift „Steuerliche Verrechnung“ und in den Umsätzen unter „Deutsche Steuern – Pauschalierungsausgleich“ (Umsatzart) jeweils einzeln pro Immobilienfonds.