KzV – Februar 2019 -Jahresauftakt

Nach der sehr unbefriedigenden Wertentwicklung des globalen Aktienmarktes in 2018, zu der vor allem der Kurseinbruch im Dezember beigetragen hat, ist der Auftakt in das Jahr 2019 sehr gut gelungen. Alle wichtigen Aktienmärkte konnten um mehr als 5% zulegen.

Eine ansehnliche Erholung nach einem heftigen Einbruch ist an Aktienmärkten häufig zu beobachten. Im Fachjargon spricht man in diesem Zusammenhang von „Mean Reversion“. Vereinfacht aus-gedrückt ist damit gemeint, dass Aktienmärkte von ihrem langfristigen Trend (Mean) regelmäßig nach oben und unten abweichen, aber anschließend zu diesem Trend wieder zurückkehren (Re-version). Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass Aktien nach Kursrückschlägen „preiswerter“ und Zukäufe damit „lohnender“ werden (und umgekehrt). Ein Maß hierfür ist das Kurs/Gewinn-Verhältnis von Aktien, das nun sowohl bei den Aktienmärkten der Industrie- als auch denen der Schwellenländer ein Niveau erreicht hat, das im historischen Vergleich als äußerst attraktiv be-zeichnet werden kann.

Aufgrund der unverändert hohen Gewichtung von Aktien in unseren Kundenportfolios, die wiederum vor allem mit dem anhaltenden Niedrigzinsumfeld im Euro-Raum zu tun hat, spiegelt sich die gute Aktienmarktentwicklung auch in einer erfreulichen Januar-Performance unserer Kundendepots wider.

Zu dieser guten Performance hat zudem beigetragen, dass im abgelaufenen Januar von der V-Bank die in 2018 „zu viel gezahlten“ Kapitalertragsteuern für (im Grunde nicht steuerpflichtige) Kapitalrückzahlungen der „Offenen Immobilienfonds in Ab-wicklung“ zurückerstattet wurden. Wir hatten auf dieses „Problem“ infolge der in 2018 in Kraft getretenen Investmentsteuerreform bereits in mehreren Kommentaren zur Vermögensanlage hingewiesen, zuletzt im KzV August 2018. Darüber hinaus hatten wir in den Monatsberichten für unsere Kunden im abgelaufenen Jahr 2018, jeweils auf der Seite 2, in der Tabelle zur Berichterstattung zu den Immobilienfonds als wesentliche Information eine zusätzliche Spalte eingefügt mit einem Schätzbetrag für die zu erwartende „voraussichtliche Steuererstattung“. Wenn unsere Kunden jetzt im neuen Monatsbericht per 31.01.2019 diese Spalte mit den Werten aus dem Monatsbericht per 31.12.2018 vergleichen, werden sie sehen, dass diese Werte bei den meisten Immobilienfonds in Abwicklung auf Null gesunken sind, weil eine entsprechende Steuererstattung im Januar erfolgt ist. Wir haben die Höhe dieser Erstattungen für alle unsere Kundendepots geprüft und dabei festgestellt, dass unsere unverbindlichen Hochrechnungen recht gut waren. Wenn in der Spalte der voraussichtlichen Steuererstattungen per 31.01.2019 doch positive Werte stehen, dann betrifft dies Fälle, in denen bereits wieder im Januar 2019 für Kapitalrückzahlungen der Immobilienfonds erneut „zu viel“ Kapitalertragsteuern von der V-Bank abgeführt wurden. Diese werden dann unseren Kunden voraussichtlich Anfang 2020 erstattet.

Die Steuererstattungen für Kapitalrückzahlungen der Immobilienfonds in 2018, die im Januar 2019 den Depotkonten zugeflossen sind, finden unsere Kunden im Detail online bei der V-Bank in den Kundendokumenten mit der Überschrift „Steuerliche Verrechnung“ und in den Umsätzen unter „Deutsche Steuern – Pauschalierungsausgleich“ (Umsatzart) jeweils einzeln pro Immobilienfonds.

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